TKG-Entschädigungsrechner

Internet länger als 2 Tage ausgefallen? Ihnen stehen 5–10 € pro Tag zu — gesetzlich (§ 58 TKG).

Seit Dezember 2021 muss Ihr Anbieter Sie entschädigen, wenn eine Störung nicht innerhalb von 2 Tagen behoben wird — ohne Schadensnachweis. Auch für jeden verpassten Techniker-Termin. Rechnen Sie in 1 Minute aus, was Ihnen zusteht, und erstellen Sie das Schreiben kostenlos.

Zählt ab dem Tag, an dem Sie die Störung gemeldet haben (Hotline, App, E-Mail) — nicht ab Beginn der Störung.

Kostenlos. Keine Rechtsberatung. Die Berechnung folgt § 58 TKG; im Einzelfall entscheidet der Anbieter oder ein Gericht.

Häufige Fragen

Was sagt § 58 TKG genau?
Wird eine Störung nicht innerhalb von 2 Kalendertagen nach der Meldung beseitigt, können Verbraucher ab dem 3. Tag 5 € pro Tag verlangen, ab dem 5. Tag 10 € pro Tag. Für einen versäumten Kundendienst- oder Installationstermin 10 €. Gesetzestext: gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html
Muss ich einen Schaden nachweisen?
Nein. Die Beträge sind pauschal.
Was, wenn der Anbieter nicht zahlt?
Sie können sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur oder die Verbraucherzentrale wenden. Wir sammeln anonym, welche Anbieter zahlen — bitte melden Sie uns Ihr Ergebnis.
Wer steht hinter dieser Seite?
Ein kleines Team ohne Anbieterbindung. Wir sind keine Kanzlei und kein Inkassounternehmen; das Schreiben verschicken Sie selbst.